Zertifizierungsstellen-Dienst Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dieses Dokument enthält den vollständigen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intesi Group S.p.A. (www.intesigroup.com/en/documents), einer Gesellschaft mit Sitz in Mailand (MI) Via Torino 48, USt-IdNr. 02780480964, im Folgenden auch als „Intesi Group“ bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen Vertrag zwischen Intesi Group und ihren Kunden (Privatpersonen und Unternehmen, im Folgenden als „Abonnent“ oder „Subjekt“ bezeichnet) dar und gelten für die Nutzung der Dienste von Intesi Group durch Abonnenten, Subjekte und Vertragspartner.
Die Nutzung der Dienste von Intesi Group setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Geschäftsbedingungen der Intesi Group voraus.
1 – Definitionen und Akronyme
• Treuhanddienst (TS, Trust Service), : Ein elektronischer Dienst, der das Vertrauen in elektronische Transaktionen stärkt;
• Vertrauensdiensteanbieter (TSP, Trust Service Provider), : Natürliche oder juristische Person, die einen oder mehrere Vertrauensdienste anbietet, z. B. eine Zertifizierungsstelle;
• Zertifizierungsstelle (CA, Certification Authority): Behörde, die von einem oder mehreren Nutzern mit der Ausstellung, Verwaltung und Zuweisung von Public-Key-Zertifikaten betraut wird;
• Registrierungsstelle (RA, Registration Authority), : Stelle, die in erster Linie für die Identifizierung und Authentifizierung von Zertifikatsgegenständen zuständig ist;
• Subjekt: Einheit, die in einem Zertifikat als Inhaber des privaten Schlüssels identifiziert wird und der dem im Zertifikat angegebenen öffentlichen Schlüssel zugeordnet wurde;
• Abonnent: Juristische oder natürliche Person, die durch Vereinbarung mit einem Vertrauensdiensteanbieter an allfällige Teilnehmerverpflichtungen gebunden ist;
• Relying Party: Juristische oder natürliche Person, die sich auf eine elektronische Identifizierung oder einen Vertrauensdienst verlässt; Signaturdienst: Die vom Subjekt oder Abonnenten im Antragsformular angeforderten Dienste;;
• Zertifikat oder Public-Key-Zertifikat: Öffentlicher Schlüssel einer Einheit, zusammen mit einigen anderen Informationen, die durch eine digitale Signatur mit dem privaten Schlüssel der Zertifizierungsstelle, die ihn ausgestellt hat, fälschungssicher sind.
• Vertrag: Die Gesamtheit der Vertragsunterlagen in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen für Abonnenten und Subjekte durch Intesi Group;
• Antragsformular: Das Formular, mit dem das Subjekt oder der Abonnent die Dienstleistungen beantragt;
• Public-Key-Infrastruktur (PKI): Infrastruktur, die die Verwaltung von öffentlichen Schlüsseln zur Unterstützung von Authentifizierungs-, Verschlüsselungs-, Integritäts- oder Nichtabstreitbarkeitsdiensten unterstützt
• TSP-Richtlinie: Eine Reihe von Regeln, die die Anwendbarkeit eines Vertrauensdienstes (z. B. Zertifikate) auf eine bestimmte Gemeinschaft und/oder Anwendungsklasse mit gemeinsamen Sicherheitsanforderungen angibt. Die TSP-Richtlinie kann von Intesi Group jederzeit einseitig geändert und auf der Website der Intesi Group www.intesigroup.com eingesehen werden;
• TSP-Praxiserklärung: Erklärung der Praktiken, die ein TSP bei der Bereitstellung eines Vertrauensdienstes anwendet (z. B. die eine Zertifizierungsstelle beim Ausstellen, Verwalten, Widerrufen und Erneuern anwendet). Die TSP-Praxiserklärung kann von Intesi Group jederzeit einseitig geändert werden und kann auf der Website von Intesi Group www.intesigroup.com eingesehen werden;
• Authentifizierungsdaten: Der Code oder die Codes, die vertraulich behandelt werden und zur Identifizierung des Abonnenten des Dienstes dienen;
• Vorrichtung: Physisches oder virtuelles Mittel, das mit qualifizierten elektronischen Zertifikaten und/oder Siegelzertifikaten verbunden ist (z. B. Smartcard, Signierstick, Token oder innerhalb einer vom TSP aufbewahrten Fernsignatur-QSCD);
• Qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit (QSCD, Qualified electronic signature creation device): Bezeichnet ein elektronisches Signaturerstellungsgerät, das die im Anhang II der Verordnung UE 2014/910 festgelegten Anforderungen erfüllt;
• Tätigkeiten: Die von der Registrierungsstelle durchgeführten technischen Tätigkeiten;
• Registrierungsbehörde (LRA, Local Registration Authority Regionale ): Intesi Group oder die juristische Person, die von Intesi Group ermächtigt wurde, die Ausstellung und Erneuerung von Zertifikaten und/oder Zeitstempeln vorzunehmen;
• Identifizierungs- und Registrierungsvorgänge: die Tätigkeiten zur Identifizierung und Registrierung des Abonnenten (oder Subjekts), die vom RAO durchgeführt werden;
• Beauftragter der Registrierungsbehörde (RAO, Registration Authority Officer): Jede natürliche Person, die von der LRA ausdrücklich bevollmächtigt wurde, in ihrem Namen Identifizierungstätigkeiten und die Registrierung des Abonnenten (oder des Subjekts) auszuführen;
• Koordinierte Weltzeit: Die Zeitskala basierend auf der Sekunde, wie in der ITU-R-Empfehlung TF.460-6 (02/02) definiert;
• Gebühren: Beträge, die vom Abonnenten oder dem Subjekt für den Dienst bezahlt werden;
• Zertifikatssperrliste: Signierte Liste mit Zertifikaten, die von Intesi Group als nicht mehr gültig (und somit nicht verwendbar) eingestuft werden. Sie können auf der Website www.intesigroup eingesehen werden.
• Partei: Einzeln, der Abonnent, das Subjekt oder Intesi Group;
• Parteien: Zusammen, der Abonnent, das Subjekt oder Intesi Group.
2 – Vertragsbedingungen
2.1 Der Vertrag zwischen Intesi Group und dem Abonnenten und/oder dem Subjekt ist in absteigender hierarchischer Reihenfolge geregelt durch:
a) das Antragsformular;
b) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
c) die TSP-Richtlinie;
d) die TSP-Praxiserklärung.
2.2 Der Dienst der Intesi Group wird gemäß der eIDAS-Verordnung, den italienischen Rechtsvorschriften, der ETSI EN 319 411 Richtlinien- und Sicherheitsanforderungen für Vertrauensdiensteanbieter, die Zertifikate ausstellen (Teil 1-2), der ETSI EN 319 401 Allgemeine Richtlinienanforderungen für Vertrauensdiensteanbieter, der TSP-Richtlinie und der TSP-Praxiserklärung erbracht.
2.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung der Dienste und sind für den Abonnenten und das Subjekt bei der Nutzung der Dienste und für die Relying Party bei der Nutzung der ausgestellten Zertifikate verbindlich.
3 – Gegenstand
3.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Zertifikatsdienstleistungen durch Intesi Group, die vom Abonnenten oder dem Subjekt unter Verwendung des Antragsformulars gemäß der TSP-Praxiserklärung und der TSP-Richtlinie angefordert wurden.
3.2 Das Subjekt oder der Abonnent oder die LRA, die im Namen des Subjekts oder des Abonnenten handelt, reicht alle Anfragen für Dienstleistungen bei Intesi Group unter Verwendung des Anfrageformulars ein.
3.3 Die Erbringung der Dienstleistungen durch Intesi Group erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung.
Die TSP-Richtlinie, der die Ausstellung der einzelnen Zertifikatstypen unterliegt, beschreibt den Validierungsprozess, den Intesi Group vor der Ausstellung des Zertifikats und der Rückgabe durchgeführt hat.
3.4 Sowohl der Abonnent als auch das Subjekt verpflichten sich, Intesi Group (oder der LRA) alle Informationen mitzuteilen, die zur Überprüfung ihrer Identität erforderlich sind, und sie müssen überprüfen, ob die Zertifikatsanträge korrekt, autorisiert und vollständig sind, entsprechend den gesammelten Nachweisen oder Identitätsbescheinigungen.
Sowohl der Abonnent als auch das Subjekt sind für die Richtigkeit der im Antragsformular mitgeteilten Daten verantwortlich.
3.5 Wenn die angeforderten Informationen mittels eines Zertifikats einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines qualifizierten elektronischen Siegels überprüft werden, das von einem anderen FDA gemäß Artikel 24 Reg. 910/2014 Buchstabe a) oder b) ausgestellt wurde, haftet Intesi weder für den Inhalt noch für die Wahrhaftigkeit der Informationen, die das Subjekt oder der Abonnent dem anderen FDA, der das Zertifikat ausgestellt hat, mitgeteilt hat, und auch nicht für die Einhaltung der in Artikel 24 Reg. 910/2014 genannten Anforderungen an den FDA.
3.6 Das Versäumnis, die angeforderten Dienstleistungen – aus welchem Grund auch immer – zu erbringen, verpflichtet Intesi Group nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung an das Subjekt, den Abonnenten oder die Registrierungsstelle.
4 – Abschluss, Dauer und Beendigung des Vertrages
4.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Abonnent die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die anfallenden Gebühren bezahlt hat.
4.2 Intesi Group wird in jedem Falle die Erbringung der Dienstleistungen zur Ausstellung oder Erneuerung von Zertifikaten bei verspäteten Zahlungen der entsprechenden Gebühren aussetzen oder widerrufen.
4.3 Die maximale Gültigkeitsdauer der von Intesi Group ausgestellten Zertifikate beträgt 5 Jahre.
4.4 Dieser Vertrag kann von Intesi Group mit einer Frist von 2 Monaten vorzeitig schriftlich gekündigt werden.
Die Kündigung wird dem Abonnenten schriftlich mitgeteilt, und zwar durch eine Mitteilung, die den Nachweis und das Datum des Empfangs sicherstellt.
Der Abonnent oder das Subjekt haben im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückerstattung der Gebühren.
4.5 Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, die von der vertragsbrüchigen Vertragspartei nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Vertragspartei behoben wird, gilt als berechtigter Grund für die sofortige Kündigung des Vertrags. Die unverschuldete Vertragspartei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch eine schriftliche Mitteilung kündigen, die einen Nachweis und ein Empfangsdatum enthält.
4.6 Als außergewöhnliche Umstände, die eine sofortige Vertragskündigung rechtfertigen, gelten: Konkurs, jede Art von Vergleich zwischen dem Konkursschuldner und den Gläubigern, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Abonnenten oder des Subjekts;
4.7 Ab dem Tag, an dem die Kündigung des Vertrages wirksam wird, wird Intesi Group mit sofortiger Wirkung die Sperrung aller Zertifikatsdienste veranlassen.
5 – Verpflichtungen des Subjekts
5.1 Das Subjekt ist verpflichtet:
a) die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit (i) dem Antragsformular und (ii) den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen (iii)
b) der Intesi Group alle Informationen mitzuteilen, die für die korrekte Erbringung der Zertifikatsdienstleistungen erforderlich sind, seine Identität nachzuweisen und die Richtigkeit und regelmäßige Aktualisierung dieser Informationen zu gewährleisten;
c) eine Anschrift oder Postanschrift angeben, aus der hervorgeht, wie er kontaktiert werden soll;
d) die Gebühren gemäß den von Intesi Group geforderten Fristen und Verfahren zu zahlen;
e) die Dienste innerhalb von 30 Tagen nach Zuweisung der Vorrichtung und der Authentifizierungsdaten zu aktivieren. Andernfalls können die Dienste automatisch und unwiderruflich aus Sicherheitsgründen durch Intesi Group gesperrt werden, und der Abonnent oder das Subjekt muss ein neues Antragsformular einreichen, gegebenenfalls mit Rückgabe der Vorrichtung, wobei alle Kosten ausschließlich vom Abonnenten oder dem Subjekt zu tragen sind;
f) äußerste Sorgfalt bei der Nutzung, Aufbewahrung und dem Schutz der Authentifizierungsdaten gemäß der TSP-Richtlinie und der TSP-Praxiserklärung anzuwenden. Insbesondere muss der Abonnent alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bei der Nutzung der Zertifikatsdienste Schäden für andere zu vermeiden;
g) die Authentifizierungsdaten weder direkt noch indirekt, zu welchem Zweck auch immer, an Dritte weiterzugeben;
h) Im Falle eines Diebstahls oder eines Diebstahlversuchs der Authentifizierungsdaten unverzüglich Intesi Group zu benachrichtigen, um Intesi Group die Möglichkeit zu geben, die Dienste zu sperren. Bei Nichteinhaltung haftet der Abonnent allein für die Folgen, die sich für Intesi Group, die Relying Party und andere Dritte ergeben;
i) die Dienste bei Verdacht auf einen möglichen Verlust der Vertraulichkeit und/oder Integrität einer oder mehrerer Komponenten der Dienste unverzüglich einzustellen und Intesi Group zu benachrichtigen, die die Dienste einstellen wird. Das Subjekt und/oder der Abonnent haftet allein für alle Schäden, die ihm selbst, dem Abonnenten, Intesi Group oder einem Dritten entstehen;
j) eine technische Infrastruktur (einschließlich Hardware- und Softwarelösungen) zu implementieren, zu warten und zu entwickeln, die die Nutzung der Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag ermöglicht;
k) im Falle des Widerrufs der Dienste das Gerät an Intesi Group zurückzusenden.
5.2 Die Bestimmungen von a) bis j) gelten auch für den Abonnenten.
Darüber hinaus ist der Abonnent verpflichtet:
das Subjekt über die vorliegenden Bedingungen zu informieren und ihn/sie zu veranlassen, den Vertrag zu erfüllen;
b) unter seiner alleinigen Verantwortung festzulegen und dem Subjekt mitzuteilen, in welchem Zusammenhang, in welchen Anwendungen und innerhalb welcher administrativen, vertraglichen, kommerziellen und finanziellen Grenzen das Subjekt berechtigt ist, die Dienste zu nutzen; Intesi Group kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn das Subjekt die Dienste für Zwecke nutzt, die nicht vom Abonnenten genehmigt wurden;
c) im Falle, dass das Zertifikat des Subjekts widerrufen oder die ausstellende Zertifizierungsstelle kompromittiert wurde, sicherstellen, dass die Authentifizierungsdaten des Subjekts nicht verwendet werden.
5.3 Wenn das Subjekt und der Abonnent bei der Identifizierung oder später, auch unter Verwendung gefälschter Identifizierungsmittel:
i) gefälschte, ungenaue, unvollständige oder veraltete Angaben zu ihrer eigenen Identität und/oder ihren biografischen Daten und/oder Subjekteigenschaften angegeben haben;
ii) ihre wahre Identität verschleiert oder sich fälschlicherweise als eine andere Person ausgegeben haben;
iii) die Dienste in unzulässiger Weise genutzt und indem sie gegen das Gesetz verstoßen oder Dritten Schaden zugefügt haben;
iv) selbst oder durch unbefugte Dritte technische Eingriffe vorgenommen oder die Vorrichtung manipuliert haben;
v) es versäumt haben, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung der Dienste durch Dritte zu verhindern. Sie gelten als verantwortlich für alle Schäden, die Intesi Group und/oder Dritten durch die in den Diensten enthaltenen falschen Informationen entstehen, mit der Verpflichtung, Intesi Group von der Verantwortung freizustellen, sollte eine Entschädigung dafür verlangt werden
5.4 Der Abonnent und das Subjekt erklären sich damit einverstanden, dass der Vertrauensdiensteanbieter die bei der Registrierung verwendeten Informationen, die Zuweisung des Subjekts, einschließlich der Angabe, ob es sich um den Abonnenten oder das Subjekt handelt (wenn sie sich unterscheiden) und jeden späteren Widerruf, die Identität und alle spezifischen Attribute, die in das Zertifikat aufgenommen werden, aufzeichnet und diese Informationen unter denselben Bedingungen an Dritte weiterleitet, wie sie in dieser Richtlinie für den Fall vorgesehen sind, dass der Vertrauensdiensteanbieter seine Dienste einstellt.
6 – Verpflichtungen der Intesi Group
6.1 Intesi Group ist verpflichtet:
a) in Übereinstimmung mit der TSP-Richtlinie und der TSP-Praxiserklärung zu arbeiten;
b) sicherzustellen, dass ihre Referenzuhr mit der koordinierten Weltzeit innerhalb der angegebenen Genauigkeit von 1 Sekunde synchronisiert ist;
c) sich internen und externen Überprüfungen zu unterziehen, um die Einhaltung relevanter Gesetze und interner Richtlinien und Verfahren von Intesi Group sicherzustellen;
d) einen gut verfügbaren Zugang zu den Systemen der Intesi Group zu gewähren, außer im Falle von Wartungsarbeiten oder der Nichtverfügbarkeit der Systeme der Intesi Group, geplanten technischen Unterbrechungen und dem Verlust der Zeitsynchronisation;
e) alle Informationen aufzuzeichnen, die zur Überprüfung der Identität des Subjekts erforderlich sind,
6.2 Das vollständige und genaue Zertifikat wird dem Abonnenten und/oder dem Subjekt vom Time4Mind-Portal unter https://user.time4mind.com zur Verfügung gestellt.
Die Protokolle des Vertrauensdiensteanbieters werden für den in Art. 15 des Ministerialerlasses Nr. 7 vom 30. März 2009 und nachfolgende Änderungen festgelegten Zeitraum aufbewahrt.
Jeder ausgegebene Zeitstempel wird für die in Art. 15 des Ministerialerlasses Nr. 7 vom 30. März 2009 und nachfolgende Änderungen festgelegten Zeitraum aufbewahrt.
Die Datenaufzeichnungen sind geschützt und werden an einem sicheren Ort aufbewahrt, um ihre Integrität zu gewährleisten.
Wenn das Subjekt, der Abonnent oder die Relying Party von Intesi Gruop einen Nachweis über die Existenz der aufgezeichneten Daten in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen verlangt, müssen sie selbst die Kosten für eine solche Dienstleistung tragen.
7 – Informationen zur Relying Party
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Risiken, Haftungen, Beschränkungen und Nutzungen im Zusammenhang mit der Annahme der Dienstleistungen zu prüfen, die in der TSP-Richtlinie und der TSP-Praxiserklärung sowie in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurden.
7.2 Bevor sie sich auf ein Zertifikat verlässt, muss die Relying Party die Gültigkeit, die Aussetzung oder den Widerruf des Zertifikats anhand der Zertifikatssperrliste der Intesi Group überprüfen.
8 – Haftungsbegrenzung
8.1 Intesi Group haftet gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union für die Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen, die in der TSP-Richtlinie, den TSP-Praxiserklärungen und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
8.2 Intesi Group haftet nicht für den Inhalt oder die Rechtmäßigkeit der Daten, für die der Abonnent oder das Subjekt den Dienst in Anspruch nehmen.
8.3 Intesi Group haftet nicht für direkte und indirekte Folgen, die durch Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, die zu Haftungen, Schäden oder Verlusten, Kosten jeglicher Art, einschließlich Gerichts- und Rechtsvertretungskosten führen, die durch die Veröffentlichung und Nutzung der Dienste entstehen können, wenn Folgendes auftreten sollte:
a) mangelnde Kompatibilität zwischen den Zertifikatsdiensten, einschließlich der Vorrichtungen, Anwendungen, Verfahren oder Infrastrukturen des Abonnenten oder der Relying Party oder eines Dritten;
b) jede Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen infolge einer vertraglich zulässigen Aussetzung oder Sperrung;
c) Sicherheitsmängel, die auf den Abonnenten, das Subjekt oder die Relying Party zurückzuführen sind;
d) jede Verletzung der Verpflichtungen des Abonnenten und/oder des Subjekts gemäß den Absätzen 5.1 und 5.2;
e) Fehler und/oder Betrug seitens des Abonnenten, des Subjekts, der Relying Party oder eines Dritten;
f) Nichtbezahlung der Gebühren;
g) eine eventuelle Nichtverfügbarkeit oder eine Störung der elektronischen Kommunikationssysteme oder -netze;
h) die Nichterfüllung der Verpflichtungen der Intesi Group, wenn diese Nichterfüllung auf Fehler oder Sicherheitsprobleme der Aufsichtsbehörde, der Datenschutzaufsichtsbehörde, einer anderen Behörde oder eines Dritten, der nicht unter der Kontrolle der Intesi Group steht, zurückzuführen ist;
i) die Nichterfüllung der Verpflichtungen der Intesi Group, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist;
j) jede Nicht- oder Fehlfunktion der Dienstleistungen, die durch eine Verschlechterung, Veränderung oder Zerstörung der Vorrichtungen verursacht wird;
k) falsche oder irreführende Angaben des Subjekts oder des Abonnenten im Zertifikat;
l) Verwendung von Namen (einschließlich gebräuchlicher Namen, E-Mail-Adressen und Domänennamen) oder anderer Informationen im Zertifikat durch das Subjekt oder den Abonnenten, die das geistige Eigentum Dritter verletzen.
8.4 Intesi Group verfügt über Pflichtversicherungsverträge, die alle Dienstleistungen der Intesi Group abdecken, um die Entschädigung von Schäden zu gewährleisten, die durch die Verletzung der Verpflichtungen der Intesi Group verursacht werden.
8.5 Intesi Group haftet jedenfalls bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
8.6 Der Abonnent und das Subjekt sind verpflichtet, Intesi Group im Falle einer Schadensersatzforderung der Relying Party oder eines Dritten für die in diesem Artikel genannten Ereignisse freizustellen (einschließlich der Erstattung von Anwaltskosten und Zinsen).
8.7 Die Relying Party verpflichtet sich, Intesi Group von jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen freizustellen, die zu Haftungen, Schäden oder Verlusten, Kosten jeglicher Art, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, führen, die durch die Nutzung des Dienstes entstehen können, wenn Folgendes auftreten sollte:
a) Verletzung der Pflichten der Relying Party, die dem Zertifikat vertraut;
B) überstürztes Vertrauen in ein Zertifikat unter den gegebenen Umständen;
c) Versäumnis, den Status eines Zertifikats zu überprüfen, um festzustellen, ob es ausgesetzt oder widerrufen wurde.
8.8 Intesi Group informiert alle Abonnenten und Subjekte im Falle der Beendigung des Dienstes. Intesi Group bewahrt die Informationen und die Unterlagen der beendeten Dienste gemäß ihren Beendigungsplänen auf.
9 – Abtretung
9.1 Der Abonnent und/oder das Subjekt dürfen ihre Rechte nicht an Dritte abtreten oder ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen delegieren. Jeder Versuch einer Abtretung oder einer Bevollmächtigung ist ungültig.
9.2 Intesi Group kann ihre Rechte abtreten und ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur nach einer Mitteilung an den Abonnenten/das Subjekt delegieren.
10 – Mitteilungen und Vertragsänderungen
10.1 Alle Mitteilungen oder Bekanntmachungen, die im Rahmen dieses Vertrags erfolgen müssen oder dürfen, müssen schriftlich und in englischer oder italienischer Sprache erfolgen und gelten als ordnungsgemäß und rechtsgültig erfolgt:
(i) im Falle einer per Brief versandten Mitteilung am ersten Werktag nach Erhalt des Briefs und (ii) im Falle einer mit einer zertifizierten E-Mail (PEC) versandten Mitteilung, am ersten Werktag nach Bestätigung des Empfangs der Mitteilung, jeweils unter folgenden Kontaktdaten: falls an Intesi Group:
• per Post: Intesi Group S.p.A. – Via Torino, 48 – 20123 Mailand, Italien
• per E-Mail: tsp@intesigroup.com
• mit zertifizierter E-Mail (PEC): tsp.intesigroup@legalmail.it
• per Fax: +39 02 6760640
falls an den Abonnenten:
An die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) oder in Ermangelung einer solchen, an die vom Abonnenten angegebene normale E-Mail-Adresse.
10.2 Intesi Group hat das Recht, den Vertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall werden mindestens 30 (dreißig) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen die neuen Vertragsbedingungen für den Dienst auf der Website der Intesi Group www.intesigroup.com veröffentlicht oder der Abonnent wird per E-Mail an die vom Abonnenten im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
10.3 Im Falle der Nichtannahme der neuen Bedingungen muss der Abonnent Intesi Group mit einer zertifizierten E-Mail (PEC), oder per Einschreibebrief mit Rückschein vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen darüber informieren.
Im Falle der Nichtannahme der neuen Bedingungen durch den Abonnenten wird Intesi Group die alten Bedingungen bis zur Beendigung des Vertrags weiter anwenden.
11 – Anwendbares Recht, zuständiger Gerichtshof, Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren
11.1 Der Vertrag unterliegt italienischem Recht.
11.2 Das Subjekt und der Abonnent können sich bei Beschwerden an die folgende E-Mail-Adresse wenden: tsp@intesigroup.com
11.3 Beschwerden, die bei Intesi Group eingehen, werden von internen Abteilungen des Unternehmens bearbeitet, um alle Streitigkeiten schnell und effizient zu lösen.
11.4 Alle Streitigkeiten, die nicht durch interne Abteilungen der Intesi Group gelöst werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Mailand, mit Ausnahme der Bedingungen, die für den Fall gelten, dass der Abonnent als Verbraucher im Sinne des italienischen Gesetzesdekrets 206/2005 qualifiziert werden kann.
12 – Schutz personenbezogener Daten
12.1 Intesi Group befolgt die Grundsätze des Datenschutzes, die in der TSP-Politik, in den TSP-Praxiserklärungen und in der Datenschutzrichtlinie festgelegt wurden, wenn sie mit personenbezogenen und Protokollierungsdaten umgeht, in strikter Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 und dem Gesetzesdekret Nr. 196/2003.
12.2 Alle Daten, die der Abonnent und/oder das Subjekt Intesi Group zur Verfügung stellt, werden zur Ausführung des Vertrags, zur Erfüllung jeglicher Art von Verpflichtungen, die von Gesetzen oder Verordnungen, von der Gesetzgebung, einschließlich der Steuergesetzgebung, verlangt werden, und zu anderen in der Datenschutzrichtlinie angegebenen Zwecken verwendet.
12.3 Die Verwendung der personenbezogenen Daten für Zwecke, die nicht in der Datenschutzrichtlinie angegeben sind, erfordert die Zustimmung des Teilnehmers und der betroffenen Person.
12.4 Der Abonnent/das Subjekt wird über sein Recht informiert, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen und gegebenenfalls deren Berichtigung zu verlangen.
12.5 Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, ist für den Abonnenten/das Subjekt obligatorisch. Jede Änderung der personenbezogenen Daten muss der Intesi Group unverzüglich vom Abonnenten und/oder dem Subjekt mitgeteilt werden.
13 – Sonstige Bestimmungen
13.1 Gesamtheit des Vertrags
Dieser Vertrag und jeder Anhang und/oder jedes in seinem Rahmen ausgeführte und zugestellte Dokument enthält die gesamte Vereinbarung und ersetzt alle früheren Vereinbarungen der Parteien. Es gibt keine sonstigen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien oder Verpflichtungen als die, die hierbei ausdrücklich aufgeführt sind.
Die Aktualisierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website von Intesi Group unter www.intesigroup.com veröffentlicht.
Die Aktualisierungen der TSP-Richtlinie und der TSP-Praxiserklärung werden auf der Website www.intesigroup.com veröffentlicht.
13.2 Trennbarkeit
Wenn eine Bestimmung oder Bedingung des Vertrags, seiner Ausführung oder Anwendung auf eine Partei oder Umstände nach anwendbarem Recht in irgendeiner Weise ungültig oder undurchsetzbar ist, dann gilt Folgendes:
a) die Bestimmung ist unwirksam, soweit sie nichtig oder undurchführbar ist;
b) der Rest des Vertrags, die Ausführung der Anwendung dieser Bestimmung oder Bedingung auf Parteien oder Umstände, die nicht für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, wird dadurch nicht berührt, und jede in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung oder Bedingung ist gültig und durchsetzbar im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist;
c) die Vertragsparteien sind sich einig und vereinbaren, eine solche Klausel oder Anwendung nach Treu und Glauben neu zu verhandeln, um eine vernünftigerweise akzeptable Alternative zu den ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrags oder zu seiner Ausführung oder Anwendung zu garantieren und den von den Parteien im Rahmen dieses Vertrags angestrebten Absichten Wirkung verleiht.
14 – Informationen zur Version
Datum | Version | Änderungen |
18/07/2017 | 1.0 | Original |
30/11/2017 | 1.1 | Änderung von Punkt 8.3 |
17/01/2018 | 1.2 | Änderung von Punkt 8.6 |